Bildungsurlaub
Was ist Bildungsurlaub?
Bildungsurlaub bietet Arbeitnehmenden die einzigartige Möglichkeit, sich während der Arbeitszeit weiterzubilden und neue Qualifikationen zu erwerben oder auch Kurse, Seminare und Weiterbildungen zu besuchen, die die persönliche Entwicklung unterstützen. Rund um das Thema Bildungsurlaub gibt es viele Fragen, die wir in diesem Artikel klären. Erfahren Sie hier, wie Sie Ihren Anspruch auf Bildungsurlaub geltend machen können, welche rechtlichen Rahmenbedingungen beim Bildungsurlaub gelten, wer Bildungsurlaub bezahlt und wie viel Bildungsurlaub Ihnen zusteht.
Die wichtigsten Fragen zum Bildungsurlaub im Überblick
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Arbeitnehmende haben in folgenden Bundesländern Anspruch auf Bildungsurlaub:
Baden-Württemberg
Berlin
Brandenburg
Bremen
Hamburg
Hessen
Mecklenburg-Vorpommern
Niedersachsen
Nordrhein-Westfalen
Rheinland-Pfalz
Saarland
Sachsen-Anhalt
Schleswig-Holstein
Thüringen
Die einzigen Bundesländer, die keinen Bildungsurlaub haben, sind Bayern und Sachsen. Dort ist der Arbeitgeber nicht verpflichtet Bildungsurlaub zu gewähren, kann dies jedoch als zusätzliche Leistung einräumen. Nichtsdestotrotz kann Bildungsurlaub in Bayern von Arbeitnehmenden anderer Länder besucht werden.
Warum hat Bayern keinen Bildungsurlaub?
Da es in Bayern kein Bildungszeitgesetz gibt, haben Arbeitnehmende in Bayern keinen rechtlichen Anspruch auf Bildungsurlaub.
Wichtig zu wissen ist dabei, dass nicht der Wohnort des Arbeitnehmenden, sondern der Sitz des Arbeitgebers zählt.
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In den Bundesländern, in denen es einen gesetzlichen Anspruch auf Bildungsurlaub gibt, haben Arbeitnehmende in der Regel Anspruch auf fünf Tage Bildungsurlaub pro Jahr oder 10 Tage auf zwei Jahre. Die leicht abweichenden Regelungen der Dauer von Bildungsurlaub je nach Bundesland haben wir Ihnen hier aufgelistet:
Berlin: 5 Tage im Jahr bzw. 10 Tage in zwei aufeinanderfolgenden Kalenderjahren
Hessen: 5 Tage pro Jahr
Nordrhein-Westfalen: 5 Tage pro Jahr
Niedersachsen: 5 Tage pro Jahr
Hamburg: 10 Tage in zwei aufeinanderfolgenden Kalenderjahren
Baden Württemberg: 5 Tage pro Jahr
Schleswig Holstein: 5 Tage pro Jahr
Brandenburg: 10 Tage in zwei aufeinanderfolgenden Kalenderjahren
Bremen: 10 Tage in zwei aufeinanderfolgenden Kalenderjahren
Sachsen Anhalt: 5 Tage pro Jahr
Rheinland Pfalz: 10 Tage in zwei aufeinanderfolgenden Kalenderjahren, 5 Tage pro Jahr für Auszubildende
Mecklenburg- Vorpommern: 10 Tage in zwei aufeinanderfolgenden Kalenderjahren
Saarland: 6 Tage pro Jahr
Thüringen: 5 Tage pro Jahr
Dieser Anspruch auf Bildungsurlaub gilt ab einem halben Jahr Beschäftigung im Unternehmen. Bildungsurlaub für Teilzeitarbeitende wird entsprechend der Arbeitstage pro Woche reduziert. Wenn Sie also 3 Wochentage arbeiten, haben Sie auch Anspruch auf 3 Tage Bildungsurlaub pro Jahr.
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Bildungsurlaub kann jedes Jahr ab einer Beschäftigungsdauer von 6 Monaten im Unternehmen beantragt werden.
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Die Fortbildungsmaßnahme, an der Sie im Bildungsurlaub teilnehmen möchten, muss nach dem Arbeitnehmerweiterbildungsgesetz (kurz: AWbG) als Bildungsurlaub anerkannt sein. Jedoch muss der Inhalt des Bildungsurlaubs nichts mit Ihrer regulären Arbeit zu tun haben. Sie können also auch eines unserer politischen Seminare besuchen, auch wenn Sie nicht in diesem Fachbereich arbeiten.
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Während des Bildungsurlaubs wird der Lohn bzw. das Gehalt wie bei einem regulären Urlaub weitergezahlt. Allerdings wird die Dauer des Bildungsurlaubs nicht von Ihrer im Arbeitsvertrag festgelegten Urlaubsdauer abgezogen.
Alle weiteren Kosten, die mit dem Bildungsurlaub verbunden sind, wie Anreise, Lehrmaterial und Aufenthalt, müssen Sie selbst bezahlen. Diese Ausgaben können jedoch in der Steuererklärung geltend gemacht werden.
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Das Seminar muss mindestens 6 Stunden pro Tag dauern, um als Bildungsurlaub anerkannt zu werden. In manchen Bundesländern, wie Hamburg, ist zudem die Gesamtdauer von 5 Tagen oder ein 2- und 3-Tage-Block innerhalb von acht Wochen vorgegeben.
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Produktbeschreibung
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In unserem Seminarhaus auf Schloss Schney können Sie Ihren Hund ohne Probleme mitbringen. Bitte teilen Sie uns im Vorhinein mit, wenn Sie Ihren Hund zum Bildungsurlaub mitbringen. Pro Tag fallen dafür 15 € an, nur Assistenzhunde sind kostenfrei.
Bildungsurlaub in Franken
Unsere Region bietet hervorragende Möglichkeiten, um sich während des Bildungsurlaubs zu erholen. Egal ob Sie am besten bei Wanderungen, Fahrrad-Touren, Wellness oder Kultur abschalten können, in Oberfranken ist für jeden das richtige dabei.
Für die Freizeitbeschäftigung im Schloss ist auch gesorgt: Wir verfügen über zwei öffentliche Fernseher und die Zimmer sind im gesamten Haus mit WLAN ausgestattet.
Einheitlicher Antrag der Länder Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Niedersachsen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen-Anhalt und Schleswig-Holstein
Den Antrag zum Bildungsurlaub für die Länder Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Niedersachsen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen-Anhalt und Schleswig-Holstein können Sie hier direkt herunterladen